Beitrag 474 von 741 (64%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Sylvia,
der gleichen Meinung wie du bin ich auch. DA haben die Politiker bzw. die Richter eine kostenlose Zweigstelle des Arbeitsamtes (Zahlstelle des Arbeitsamtes) aufgemacht und wollen diese natürlich auch behalten.
Ich finde es durchaus in Ordnung wenn auch die nicht verheirateten Mütter von den Vätern in gleicher Weise unterstütz werden und auch, daß die Väter die gleichen Rechte haben, denn sie sind Väter, das hat mit einem Trauschein nichts zu tun.
Allerdings was die Unterstützung angeht, sollte da eben eine Frist gelten, nämlich gewisse Alterstufen der Kinder. Sache ist ja die. Wenn man da nicht per Gesetz einhacken kann, wieso sollte dann eine Frau arbeiten gehen, wenn sie es so doch viel bequemer hat. Wäre aber für eine Frau (oder eben auch Mann) klar, daß z.B. nach dem 8. Lebensjahr eine Halbtagstätigkeit gefordert wird und man sich nicht weiter auf den Kindern ausruhen kann, dann würden viele in die Gänge kommen und auch - man staune - etwas finden.
Klar ist es in der momentanen Arbeitsmarksituation äußerst schwierig, aber wer nicht sucht, wird auch nie finden.
Mal ganz abgesehen davon, daß sich Vater Staat da auch nicht so einfach aus der Affäre ziehen kann, wenn sie nämlich einen durch Unterhalt versorgen Unterhaltsberechtigten vor sich haben, fängt das Arbeitsamt erst gar nicht an, etwas zu tun, das wäre im andern Fall anders.
Und was den besonderen Schutz der Ehe angeht. Nun gut, während der Ehe ist das ja auch in Ordnung, aber danach? Es ist keine Ehe mehr, die es da zu schützen gibt. Im Grundgesetz steht, daß die Familie zu schützen ist, nicht die Ehe und eine Familie kann auch ohne Trauschein sein.
Selbst die Kirchen verzichten mittlerweile auf den Beisatz :"Bis das der Tod euch scheidet". Wird Zeit daß sich Vaterstaat da anpasst und es heißt "die gegenseitige Verantwortung geht, bis daß der Richter euch scheidet." Und danach ist Schluß, danach ist jeder wieder für sich selbst verantwortlich.
Gruß
euridike