Beitrag 486 von 741 (66%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallöchen Euridike und Sonja,
absolute Klasse, das eMail. Zumindest in den Punkten, die ich aus eigenem
Erkenntnisstand beurteilen kann.
Ich muss mich unheimlich beherrschen, das Mail nicht zu einem kleinen
Seitenhieb zu verwenden, aber eine bestimmte Sache sollte jetzt wirklich mal
abgeschlossen sein.
Jetzt sollte ich nur noch wissen, wo ich den zugrundeliegenden Artikel
dieses Dr. Röttgens finde, um den Rest auch noch beurteilen zu können.
Danke
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo BabyOne,
mich würde einmal interessieren, ob du eine Reaktion auf dein Schreiben
bekommst, wenn ja welche.
Deine Ausführungen sind mehr als richtig.
Gruß
euridike
Hallo alle,
ich hab mir den Spaß gegönnte und auf den Artikel auf der Homepage der
CDU/CSU zum Thema Unterhaltsrechtsreform die unten folgende Bmail geschickt.
Ich erlaube Euch ausdrücklich, Euch da an den Formulierungen und Argumenten
zu bedienen und den Herren auch mal Eure Meinung zu dem Thema mitzuteilen.
Würde mich freuen, falls da noch ein paar dasselbe tun.
fraktion@cducsude
Betreff: Artikel Dr. Norbert Röttgen - Reform des Unterhaltsrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf den im Betreff genannten Artikel auf Ihrer Homepage.
Ich finde dass eine Reform des Unterhaltsrechts, wie sie von Rot-Grün nun
vorgelegt wird, mehr als überfällig ist. Es ist eine Schande, dass die
zitierte "nacheheliche Solidarität" eigentlich immer nur in eine Richtung
führt, nämlich vom Portemonnaie des Vaters zu dem der Exehefrau. Rot-Grün
hat mit der Reform des Familienrechts vor einigen Jahren wenigstens den
Versuch gemacht, die Rechte der Väter und Kinder zu stärken (Umgangsrecht
für auch für Geschwister, gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung,
zumindest als ultima ratio kann der Mann der Exehefrau den Unterhalt kürzen,
wenn sie ihm dauerhaft den Umgang mit seinen Kindern verwehrt, was vorher
unglaublicherweise nicht möglich war).
Fakt ist, dass
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften mittlerweile immer dann der Ehe
gleichgestellt werden, wenn es für den Staat Geld zu sparen gibt (Hartz IV;
Erziehungsgeld; Wohngeld)
- Die zweite Ehefrau teilweise sogar mit ihrem Einkommen den Unterhalt für
die Exehefrau mitfinanzieren muss. Es gibt sogar Fälle, wo die zweite
Ehefrau die Unterhaltsverpflichtung Jahrzehnte nach der Scheidung der ersten
Ehe beim Tod des Mannes geerbt hat!?
- Kinder aus späteren Beziehungen, besonders aus nichtehelichen
Beziehungen, massiv benachteiligt sind. Während die geschiedene Mutter erst
dann wieder ganztags arbeiten gehen sollte (nur wenn sie dann noch Arbeit
findet natürlich und nur wenn sie dann nicht zu alt ist oder was auch immer)
wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist, werden die Kinder aus späteren
Beziehungen ab dem dritten Geburtstag oder aus wirtschaftlichen Zwängen
heraus noch früher auf Fremdbetreuung verwiesen. Dies widerspricht eindeutig
Artikel drei des Grundgesetzes!
- Während für die Exehefrau die Lebensstandardgarantie gilt, bleibt dem
Exehemann und seiner neuen Familie auf Jahrzehnte hinaus nur das bloße
Existenzminimum. Warum gilt die nacheheliche Solidarität hier nicht einmal
anders herum?
- Eine für alle Betroffenen furchtbare Rechtsunsicherheit besteht, sobald
es um unterhaltsrechtliche Fragen geht. Nicht einmal die Mitarbeiter in den
Jugendämtern sind in der Lage (bzw. geben sich die Mühe) eine korrekte
Unterhaltsberechnung zu erstellen. Selbst wenn man einen Anwalt hinzuzieht,
kann man sich nicht darauf verlassen, dass sein Rat korrekt ist. Dadurch
werden gerichtliche Auseinandersetzungen geradezu herbei gezwungen. Klare,
allgemeinverständliche Regelungen wären im Interesse aller Beteiligten, auch
der Kinder, die unter den oft Jahre andauernden Auseinandersetzungen in
vielfacher Weise leiden. Aus diesem Grund finde ich sogar, dass der
Gesetzesvorschlag von Rot-Grün noch nicht weit genug geht. Ich halte eine
klare zeitliche Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes, die
gesetzlich festgelegt wird, für eine gute Lösung.
- In unserem Recht die Scheidung möglich und gesetzlich geregelt ist. Das
hat logischerweise zur Folge, dass man eben nicht behaupten kann, dass eine
Eheschließung zwangsläufig eine lebenslange Verbindung begründet. Dies
sollte sich dann auch in den gesetzlichen Regelungen der Scheidungsfolgen
widerspiegeln.
Aus diesen und noch mehr Gründen kann ich die in dem o.g. Artikel
vertretene Position nicht nachvollziehen. Sie ist für mich Beweis von
Desinteresse an der schwierigen Lage von sehr vielen Familien in diesem
Land, auf die Sie sich so gerne stützen, und Beweis einer antiquierten,
frauenfeindlichen Einstellung, die über Jahrzehnte hinweg brauchbare
Vorschläge der CDU/CSU zur Familienpolitik verhindert hat. Nach Lektüre
dieses Artikels weiß ich außerdem, dass ich bei den nächsten
Bundestagswahlen definitiv trotz aller Unzufriedenheit mit
Unzulänglichkeiten der "Konkurrenz" mein Kreuzchen nicht bei der CDU/CSU
machen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Horn