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Hallo BabyOne,
mich würde einmal interessieren, ob du eine Reaktion auf dein Schreiben bekommst, wenn ja welche.
Deine Ausführungen sind mehr als richtig.
Gruß
euridike
----- Original Message -----
From: BabyOne
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für allgemeine Themen
Sent: Wednesday, May 18, 2005 10:38 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Manchmal frag ich mich warum?
Hallo alle,
ich hab mir den Spaß gegönnte und auf den Artikel auf der Homepage der CDU/CSU zum Thema Unterhaltsrechtsreform die unten folgende Bmail geschickt. Ich erlaube Euch ausdrücklich, Euch da an den Formulierungen und Argumenten zu bedienen und den Herren auch mal Eure Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Würde mich freuen, falls da noch ein paar dasselbe tun.
fraktion@cducsude
Betreff: Artikel Dr. Norbert Röttgen - Reform des Unterhaltsrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf den im Betreff genannten Artikel auf Ihrer Homepage.
Ich finde dass eine Reform des Unterhaltsrechts, wie sie von Rot-Grün nun vorgelegt wird, mehr als überfällig ist. Es ist eine Schande, dass die zitierte "nacheheliche Solidarität" eigentlich immer nur in eine Richtung führt, nämlich vom Portemonnaie des Vaters zu dem der Exehefrau. Rot-Grün hat mit der Reform des Familienrechts vor einigen Jahren wenigstens den Versuch gemacht, die Rechte der Väter und Kinder zu stärken (Umgangsrecht für auch für Geschwister, gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung, zumindest als ultima ratio kann der Mann der Exehefrau den Unterhalt kürzen, wenn sie ihm dauerhaft den Umgang mit seinen Kindern verwehrt, was vorher unglaublicherweise nicht möglich war).
Fakt ist, dass
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften mittlerweile immer dann der Ehe gleichgestellt werden, wenn es für den Staat Geld zu sparen gibt (Hartz IV; Erziehungsgeld; Wohngeld)
- Die zweite Ehefrau teilweise sogar mit ihrem Einkommen den Unterhalt für die Exehefrau mitfinanzieren muss. Es gibt sogar Fälle, wo die zweite Ehefrau die Unterhaltsverpflichtung Jahrzehnte nach der Scheidung der ersten Ehe beim Tod des Mannes geerbt hat!?
- Kinder aus späteren Beziehungen, besonders aus nichtehelichen Beziehungen, massiv benachteiligt sind. Während die geschiedene Mutter erst dann wieder ganztags arbeiten gehen sollte (nur wenn sie dann noch Arbeit findet natürlich und nur wenn sie dann nicht zu alt ist oder was auch immer) wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist, werden die Kinder aus späteren Beziehungen ab dem dritten Geburtstag oder aus wirtschaftlichen Zwängen heraus noch früher auf Fremdbetreuung verwiesen. Dies widerspricht eindeutig Artikel drei des Grundgesetzes!
- Während für die Exehefrau die Lebensstandardgarantie gilt, bleibt dem Exehemann und seiner neuen Familie auf Jahrzehnte hinaus nur das bloße Existenzminimum. Warum gilt die nacheheliche Solidarität hier nicht einmal anders herum?
- Eine für alle Betroffenen furchtbare Rechtsunsicherheit besteht, sobald es um unterhaltsrechtliche Fragen geht. Nicht einmal die Mitarbeiter in den Jugendämtern sind in der Lage (bzw. geben sich die Mühe) eine korrekte Unterhaltsberechnung zu erstellen. Selbst wenn man einen Anwalt hinzuzieht, kann man sich nicht darauf verlassen, dass sein Rat korrekt ist. Dadurch werden gerichtliche Auseinandersetzungen geradezu herbei gezwungen. Klare, allgemeinverständliche Regelungen wären im Interesse aller Beteiligten, auch der Kinder, die unter den oft Jahre andauernden Auseinandersetzungen in vielfacher Weise leiden. Aus diesem Grund finde ich sogar, dass der Gesetzesvorschlag von Rot-Grün noch nicht weit genug geht. Ich halte eine klare zeitliche Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes, die gesetzlich festgelegt wird, für eine gute Lösung.
- In unserem Recht die Scheidung möglich und gesetzlich geregelt ist. Das hat logischerweise zur Folge, dass man eben nicht behaupten kann, dass eine Eheschließung zwangsläufig eine lebenslange Verbindung begründet. Dies sollte sich dann auch in den gesetzlichen Regelungen der Scheidungsfolgen widerspiegeln.
Aus diesen und noch mehr Gründen kann ich die in dem o.g. Artikel vertretene Position nicht nachvollziehen. Sie ist für mich Beweis von Desinteresse an der schwierigen Lage von sehr vielen Familien in diesem Land, auf die Sie sich so gerne stützen, und Beweis einer antiquierten, frauenfeindlichen Einstellung, die über Jahrzehnte hinweg brauchbare Vorschläge der CDU/CSU zur Familienpolitik verhindert hat. Nach Lektüre dieses Artikels weiß ich außerdem, dass ich bei den nächsten Bundestagswahlen definitiv trotz aller Unzufriedenheit mit Unzulänglichkeiten der "Konkurrenz" mein Kreuzchen nicht bei der CDU/CSU machen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Horn
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