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Hallo,
ich wurde das erste Mal geschieden im Jahr 1975. Damals gab es keinen
Betreuungsunterhalt – das Baby war bei der Scheidung 9 Monate alt
gewesen. Mein Exmann und ich hatten dann eine private Vereinbarung, dass
er mir einen geringen Unterhalt (500,-- DM) bezahlt bis der Junge 3 ½
Jahre alt ist. Als er drei war, hatte ich einen Kindergartenplatz und
eine Arbeit gefunden. Damals war die Situation umgekehrt – es gab
weniger Kindergartenplätze aber etwas mehr Arbeitsplätze. Das ist es
aber nicht was ich eigentlich sagen wollte.
Diese Mütter, von denen Ihr redet, denken nicht daran, dass sie
langfristig ihren Kinder schaden:
- Wenn es ins Rentenalter geht, fehlen die Jahre, die zu Hause
beim „Kinderbetreuen“ der Exmann geschädigt wurde.
- Wer wird dann wohl (die Grundsicherung wird sich die BRD
nicht lange leisten können) die Rente aufstocken müssen? An wen wird das
Sozialamt herantreten und dann Elternunterhalt fordern? Der Exmann ist
dann schon oft selbst in Rente und er hat dann häufig auch nichts mehr
dass man ihm nehmen könnte.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 3. Mai 2005 14:37
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Manchmal frag ich mich warum?
Hallo Sylvia,
der gleichen Meinung wie du bin ich auch. DA haben die Politiker bzw.
die Richter eine kostenlose Zweigstelle des Arbeitsamtes (Zahlstelle des
Arbeitsamtes) aufgemacht und wollen diese natürlich auch behalten.
Ich finde es durchaus in Ordnung wenn auch die nicht verheirateten
Mütter von den Vätern in gleicher Weise unterstütz werden und auch, daß
die Väter die gleichen Rechte haben, denn sie sind Väter, das hat mit
einem Trauschein nichts zu tun.
Allerdings was die Unterstützung angeht, sollte da eben eine Frist
gelten, nämlich gewisse Alterstufen der Kinder. Sache ist ja die. Wenn
man da nicht per Gesetz einhacken kann, wieso sollte dann eine Frau
arbeiten gehen, wenn sie es so doch viel bequemer hat. Wäre aber für
eine Frau (oder eben auch Mann) klar, daß z.B. nach dem 8. Lebensjahr
eine Halbtagstätigkeit gefordert wird und man sich nicht weiter auf den
Kindern ausruhen kann, dann würden viele in die Gänge kommen und auch -
man staune - etwas finden.
Klar ist es in der momentanen Arbeitsmarksituation äußerst schwierig,
aber wer nicht sucht, wird auch nie finden.
Mal ganz abgesehen davon, daß sich Vater Staat da auch nicht so einfach
aus der Affäre ziehen kann, wenn sie nämlich einen durch Unterhalt
versorgen Unterhaltsberechtigten vor sich haben, fängt das Arbeitsamt
erst gar nicht an, etwas zu tun, das wäre im andern Fall anders.
Und was den besonderen Schutz der Ehe angeht. Nun gut, während der Ehe
ist das ja auch in Ordnung, aber danach? Es ist keine Ehe mehr, die es
da zu schützen gibt. Im Grundgesetz steht, daß die Familie zu schützen
ist, nicht die Ehe und eine Familie kann auch ohne Trauschein sein.
Selbst die Kirchen verzichten mittlerweile auf den Beisatz :"Bis das der
Tod euch scheidet". Wird Zeit daß sich Vaterstaat da anpasst und es
heißt "die gegenseitige Verantwortung geht, bis daß der Richter euch
scheidet." Und danach ist Schluß, danach ist jeder wieder für sich
selbst verantwortlich.
Gruß
euridike
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