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Hallo Sylvia,
na prima, dann sind wir doch einer Meinung. Mit der Einschränkung, dass der
Trennungsgrund nur bei NACHGEWIESENER Gefährung des Kindeswohl eine Rolle
spielen sollte. Etwa bei Misshandlung oder sexuellem Missbrauch,
gleichgültig ob von Mami oder Papi.
Aber sonst? Hatten wir je Differenzen? ;-)
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo Hartmut,
habe eine Weile nicht mehr reingescheut. Nun will ich Dir noch auf Deine
Frage antworten und hoffe, Du liest das noch.
Ja, ich bin eindeutig dafür, dass alle Eltern, ob verheiratet oder nicht,
ein grundsätzliches Recht auf das Sorgerecht haben. Ich weiß nicht, ob man
da irgendwo Grenzen ziehen sollte, z.B. wenn die Eltern zur Geburt schon
getrennt sind. Das weiß ich nicht. Aber auch dann ist der Vater der Vater
und auch er hat ein Recht auf sein Kind. Ich denke, man sollte endlich mal
den Trennungsgrund in Erwägung ziehen. Das ist für mich ein ganz
wesentlicher Aspekt.
Ich finde es eine Schande, dass Müttern beim Jugendamt nahezu ein schlechtes
Gewissen gemacht wird, wenn sie ihrem Partner ds Sorgerecht übertragen
wollen. Das haben in den letzten Wochen zwei bekannte Paare von uns erlebt.
Die Beamten drängen relgelrecht dazu, den Männern kein Sorgerecht zu geben.
Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Grüße
Sylvia